Was sich beim Investitionsstatusbericht in Fritzlar ändert
In der Stadtverordnetenversammlung am 24. September ging es auf den ersten Blick um ein eher trockenes Thema: das Berichtswesen der Stadt Fritzlar. Tatsächlich ging es aber um eine ziemlich grundlegende Frage: Welche Informationen bekommen wir Stadtverordneten künftig über laufende Investitionen – und wann?
CDU und FDP hatten beantragt, den bisherigen Investitionsstatusbericht in den Bericht nach § 28 GemHVO zu integrieren. Ausführlich soll künftig grundsätzlich nur noch einmal jährlich im Herbst und bei Investitionen über 100.000 Euro berichtet werden; der Frühjahrsbericht soll diese Informationen nicht mehr in derselben Ausführlichkeit enthalten.
Warum ich die Änderung kritisch sehe
Der Investitionsstatusbericht wurde 2021 von der Stadtverordnetenversammlung einstimmig und ohne Enthaltung eingeführt. Er ergänzt den allgemeinen Haushaltsbericht um konkrete Informationen zu einzelnen Projekten.
Der Unterschied lässt sich am aktuellen §-28-Bericht gut erkennen: Dort erfahren wir beispielsweise, dass bis April 2026 insgesamt rund 2,42 Millionen Euro für Investitionen ausgezahlt wurden. Welche einzelnen Maßnahmen dahinterstehen, wie weit sie fortgeschritten sind oder ob sich etwas verändert hat, geht daraus aber nicht hervor.
Genau das leistet der Investitionsstatusbericht.
Dort erfahren wir beispielsweise, dass die Oststraße in Ungedanken mit einem Ansatz von 90.000 Euro im Jahr 2026 nicht umgesetzt wird und Mittel zur Kalkröse in Züschen verschoben werden. Beim TSF-W Obermöllrich stehen einem Ansatz von 95.000 Euro bereits 102.900 Euro an Auszahlungen und Aufträgen gegenüber. Bei der 80.000-Euro-Maßnahme an der Brücke am ehemaligen Steinbruch in Züschen wird weiterer Sanierungsaufwand noch ermittelt.
Bei einer Grenze von 100.000 Euro würden 14 der 39 Maßnahmen des letzten Berichts nicht mehr unter diese ausführliche Berichterstattung fallen.
Unser Vorschlag: erst verbessern, dann verändern
Die SPD-Fraktion hat deshalb nicht einfach gefordert, alles unverändert zu lassen. Unser Änderungsantrag sah vor, das gesamte Finanz- und Investitionsberichtswesen gemeinsam mit Verwaltung, Fraktionen und bei Bedarf externen Fachleuten zu überprüfen.
Das Ziel: Verwaltungsaufwand reduzieren, ohne den Informations- und Kontrollgehalt für die Stadtverordnetenversammlung zu verschlechtern. Bis zum 31. März 2027 sollte ein Vorschlag erarbeitet und anschließend im Haupt- und Finanzausschuss beraten werden.
Dieser Vorschlag fand keine Mehrheit. Auch mein Angebot, die Entscheidung zunächst zurückzustellen und gemeinsam nach einer Lösung zu suchen, wurde nicht aufgegriffen.
Das bedauere ich. Denn aus meiner Sicht hätte man beide Interessen miteinander verbinden können: eine möglichst effiziente Verwaltung und eine Stadtverordnetenversammlung, die nachvollziehen kann, was mit den von ihr beschlossenen Investitionen passiert.
Gerade bei kommunalen Finanzen gilt für mich: Weniger Bürokratie ist sinnvoll. Weniger Information ist aber nicht automatisch dasselbe.