Bürgerversammlungen: Mehr Transparenz und Dialog für Fritzlar

Auszug aus der HGO § 8a - BürgerversammlungAls Kommunalbeamter durfte ich gestern Abend die Bürgerversammlung in Homberg (Efze) miterleben. Es war beeindruckend zu sehen, wie engagiert die Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit nutzten, sich aus erster Hand über wichtige Stadtthemen zu informieren und ihre Fragen direkt an die Verantwortlichen zu richten.
Dies hat mich zum Nachdenken über die Situation in unserer Stadt Fritzlar gebracht. Die Hessische Gemeindeordnung sieht vor, dass mindestens einmal jährlich eine Bürgerversammlung stattfinden soll. Diese wichtige Form des direkten Dialogs zwischen Verwaltung, Politik und Bürgerschaft wurde in Fritzlar leider seit längerer Zeit nicht mehr praktiziert.
Dabei wäre gerade jetzt der richtige Zeitpunkt: Nach dem erfolgreichen Hessentag 2024, den fortlaufenden Herausforderungen des Klimawandels und vielen weiteren wichtigen Entwicklungen in unserer Stadt gibt es genügend Themen, die die Bürgerinnen und Bürger bewegen und bei denen sie sich einbringen möchten.

Eine Bürgerversammlung bietet die Chance:

  • aktuelle Informationen aus erster Hand zu erhalten
  • Fragen direkt an die Verantwortlichen zu stellen
  • Anregungen und Ideen einzubringen
  • im direkten Dialog Lösungen zu diskutieren

Der Stadtverordnetenvorsteher hat in Benehmen mit dem Magistrat die Möglichkeit, eine solche Versammlung einzuberufen. Als langjähriger Kommunalbeamter weiß ich, wie wertvoll der direkte Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern für die Entwicklung einer Stadt ist.
Transparenz und Bürgerbeteiligung sind keine Hindernisse für die kommunale Arbeit – im Gegenteil: Sie stärken das Vertrauen in die lokale Demokratie und führen oft zu besseren Entscheidungen für unsere Stadt.

Es wird Zeit, dass auch in Fritzlar wieder regelmäßige Bürgerversammlungen stattfinden. Lassen Sie uns gemeinsam den Dialog stärken!

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